Im Parteiengesetz wird Parteien, die rechtswidrige Spenden angenommen haben, der Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen der illegalen Spende angedroht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2002)
Einige der Opiumkapseln seien "ungewöhnlich groß" gewesen, bis zum Zweifachen des Normalen.
( Quelle: TAZ 1992)
Darüber hinaus verliert die Partei den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen der rechtswidrig erlangten Spende.
( Quelle: Welt 1999)
Sollte eine Partei gegen das Gesetz verstoßen, "so verliert sie den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Betrages".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)