Zweifachen

  1. Im Parteiengesetz wird Parteien, die rechtswidrige Spenden angenommen haben, der Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen der illegalen Spende angedroht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2002)
  2. Einige der Opiumkapseln seien "ungewöhnlich groß" gewesen, bis zum Zweifachen des Normalen. ( Quelle: TAZ 1992)
  3. Darüber hinaus verliert die Partei den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen der rechtswidrig erlangten Spende. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Sollte eine Partei gegen das Gesetz verstoßen, "so verliert sie den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Betrages". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)