Anträge zur Gewährung von Investitionszuschüssen sind grundsätzlich bei den Wirtschaftsministerien der Länder, in Sachsen über die Sächsische Aufbaubank Dresden, Zweiganstalt Landeskreditbank Baden-Württemberg, zu stellen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine bestimmte Zweiganstalt geschlossen werden könnte, geht das nur, wenn der Vorstand mitmacht.
( Quelle: DIE WELT 2001)