Der Ausnahmetatbestand des § 459 II BGB ist bei Gebrauchtwagenfällen heute Regeltatbestand, die im Gesetz - wenig glücklich - angelegte Zweispurigkeit der Sachmängelhaftung ist auf diesem Sektor zur Einspurigkeit verkümmert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Man werde sich auch die geplante Zweispurigkeit noch einmal überlegen, kündigte Schiller an. Ernst Birzele (SPD) forderte neben der äußerlichen Pflege des Stadtbilds auch eine "Stadtentwicklung nach innen".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)