Dagegen sind Autoradios als Zweitgeräte gebührenfrei.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.11.2004)
DVB-T sei ursprünglich für Zweitgeräte und mobile Geräte gedacht gewesen, betont Hansen.
( Quelle: Handelsblatt vom 22.08.2005)
Denn die Regelung, dass jeder Privathaushalt nur maximal ein Radio- und ein TV-Gerät anmelden muss und Zweitgeräte im Haushalt oder im Zweitwagen gebührenfrei sind, gilt nur für Ehepaare.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.11.2003)
Dies gilt insb. für die hier maßgebliche, eine Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte normierende Vorschrift des Art. 6 I StV, deren Voraussetzungen beim Kl. unstreitig vorliegen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)