Zweitkind-Genehmigungen

  1. De facto lockerten viele Provinzen die Ausnahmebedingungen für Zweitkind-Genehmigungen und erkannten auch einen vierjährigen Geburtenabstand oder die Geburt eines Mädchens als ausreichenden Grund für eine zweite Geburt an. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)