Für Aufbau-, Weiterbildungs- und Zweitstudien können Gebühren erhoben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2002)
Er schlägt vor, Gebühren für Zweitstudien und für die Überschreitung der Regelstudienzeit zu erheben.
( Quelle: TAZ 1996)
Wir in Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel ein Studienkontenmodell entwickelt, das sehr differenziert die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudenten und Zweitstudien vorschreibt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.01.2004)
Bei Zweitstudien können die Gebühren auf bis zu 1500 Euro pro Semester steigen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2003)
Es bleibt es den Ländern jedoch vorbehalten, beispielsweise für Zweitstudien und weiterbildende Studien sowie bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit und für Prüfungen Gebühren zu erheben.
( Quelle: ZDF Heute vom 24.05.2003)
Bereits jetzt erheben Bayern für Zweitstudien und Baden-Württemberg für Langzeitstudierende Studiengebühren.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)