Zweitstudien

  1. Für Aufbau-, Weiterbildungs- und Zweitstudien können Gebühren erhoben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2002)
  2. Er schlägt vor, Gebühren für Zweitstudien und für die Überschreitung der Regelstudienzeit zu erheben. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Wir in Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel ein Studienkontenmodell entwickelt, das sehr differenziert die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudenten und Zweitstudien vorschreibt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.01.2004)
  4. Bei Zweitstudien können die Gebühren auf bis zu 1500 Euro pro Semester steigen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2003)
  5. Es bleibt es den Ländern jedoch vorbehalten, beispielsweise für Zweitstudien und weiterbildende Studien sowie bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit und für Prüfungen Gebühren zu erheben. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.05.2003)
  6. Bereits jetzt erheben Bayern für Zweitstudien und Baden-Württemberg für Langzeitstudierende Studiengebühren. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)