Zweitwagenkauf

  1. Wird der alte Ehepartner nämlich gleich gegen einen neuen Lebensabschnittsgefährten getauscht, und bringt der auch noch ein Auto mit in die neue Partnerschaft, steht zumindest versicherungstechnisch dem Zweitwagenkauf nichts mehr im Weg. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.11.2004)