Der Anteil an Zweitwohnsitzen darf nicht höher als fünfundzwanzig Prozent liegen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Besitzer von Zweitwohnsitzen in der Mark, beispielsweise in Dolgenbrodt, reklamieren für sich die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 27. September.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Die Stadt Dortmund hat diese Problematik erkannt und versucht, alle Bewohner von Zweitwohnsitzen zu ermitteln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2002)