Zweitwohnsitzen

  1. Der Anteil an Zweitwohnsitzen darf nicht höher als fünfundzwanzig Prozent liegen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die Besitzer von Zweitwohnsitzen in der Mark, beispielsweise in Dolgenbrodt, reklamieren für sich die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 27. September. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Die Stadt Dortmund hat diese Problematik erkannt und versucht, alle Bewohner von Zweitwohnsitzen zu ermitteln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2002)