Die 200 Kräfte in der Spinnerei, der Weberei und der Zwirnerei sollen dagegen entlassen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2001)
Ihr Ehemann steht im Arbeitsleben.Die Eheleute haben 2 Kinder, die unterhaltsberechtigt sind. Bei der Beklagten, einer Spinnerei und Zwirnerei, die ca. 150 Arbeitnehmer beschäftigt, war die Klägerin seit April 1973 - zuletzt als Abrollerin - tätig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Von den 200 Mitarbeitern in der Zwirnerei, die dreimal so viel verdienten wie Beschäftigte in Portugal, müsse man sich dagegen trennen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)