Zwirnerei

  1. Die 200 Kräfte in der Spinnerei, der Weberei und der Zwirnerei sollen dagegen entlassen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2001)
  2. Ihr Ehemann steht im Arbeitsleben.Die Eheleute haben 2 Kinder, die unterhaltsberechtigt sind. Bei der Beklagten, einer Spinnerei und Zwirnerei, die ca. 150 Arbeitnehmer beschäftigt, war die Klägerin seit April 1973 - zuletzt als Abrollerin - tätig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Von den 200 Mitarbeitern in der Zwirnerei, die dreimal so viel verdienten wie Beschäftigte in Portugal, müsse man sich dagegen trennen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)