Zwischenabrechnung
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Eine Zwischenabrechnung liege noch nicht vor.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2004)
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Eine kostenaufwendige Zwischenabrechnung war dem Bekl. nach Auffassung der Berufungskammer nicht zuzumuten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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