Zwischenbewertung

  1. In einer "Zwischenbewertung" des Senats wies der Vorsitzende Richter Arend daraufhin, daß die Bundesanwaltschaft keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung von Ingrid Strobl wegen Mitgliedschaft bei den Revolutionären Zellen vorgelegt habe. ( Quelle: TAZ 1989)