Die Karlsruher Richter hatten eine Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Kläger nicht alle Zwischeninstanzen ausgeschöpft hatten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Haben die Parteien nicht schon längst die Bürgergesellschaft und ihre Zwischeninstanzen zu tief durchdrungen?
( Quelle: Die Zeit (20/1999))