Zwischenkonferenzen

  1. Eine sieht ein konsequenteres Überprüfungsverfahren des Vertrags vor, mit jeweils zweiwöchigen Zwischenkonferenzen in jedem Jahr als Vorbereitung auf die Überprüfungskonferenzen alle fünf Jahre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)