Zum Zeitpunkt des Bedingungseintritts wird die Zwischenverfügung unwirksam; Vgilt also noch als Eigentümer, so daß sich der Übergang auf Kvollziehen kann (7); dem D wird also im Ergebnis das wirksam erworbene Eigentum wieder entzogen (8).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Verlaufe des vergangenen Jahres gab es 12 351 Neueingänge, 14 680 Akten wurden bearbeitet, 1 600 per Zwischenverfügung beantwortet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)