"Es ist gerichtlich nicht zu beanstanden, dass die Planfeststellungsbehörde die Nachteile für die Natur den insgesamt für die Werft streitenden öffentlichen Interessen untergeordnet hat", sagte Senatsvorsitzender Hartmut Zysk.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2005)