Dabei sind Jugendliche, wie beispielsweise in der 12. Shell-Jugendstudie hervorgehoben wird, nicht unbedingt a- oder unpolitisch.
( Quelle: FREITAG 1999)
Das gilt dann auch für die Eingruppierung in die a- Gruppen und hier für die Höhergruppierung nach Gehaltsgruppe C 7a, da auch für diese Zwischengruppen eine Ausnahme in den Allgemeine Bestimmungen über die Eingruppierung nicht gemacht ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)