Wer so behindert ist, daß er sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs bewegen kann (Indiz dafür: das Merkzeichen "aG" im Behindertenausweis), der kann grundsätzlich alle Kosten des Fahrzeugs steuerlich geltend machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)