Wer alle drei Ausstellungen besucht und jeweils das Menü bestellt, kann sich das auf einer Karte abstempeln lassen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 14.05.2005)
Darauf müssen sich die Mieter vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung abstempeln lassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)