Ebenso sind abwägungserheblich wohl die Relationen zwischen der Höhe jeweils des Schuldenstandes, der Zinsverpflichtungen, des gesamten Haushaltsvolumens und des Sozialprodukts einschließlich der jeweils geplanten bzw. erwarteten Zuwachsraten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)