Völlig außer Ansatz geblieben ist bei dieser Berechnung noch der vom Bekl. abzudeckende Fahrtkosten- und Übernachtungsaufwand seiner Frau, der zwischen den Parteien der Höhe nach streitig ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das abzudeckende Spektrum ist jedoch immens und wächst mit der Größe des Vermögens.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.10.2002)