Weil Pucher zwar heftig mit den elektronischen Medien flirtet, aber nicht der Versuchung erliegt, das Mikro-Video-Theater als l'art pour l'art abzufeiern.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.05.2002)
Wurde in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass die geleisteten Überstunden vergütet werden, dann muss sich der Arbeitnehmer nicht darauf einlassen, sie einfach nur abzufeiern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2001)