Im zweiten Abschnitt stehen die daraus abzuleitenden unternehmenspolitischen und marketingrelevanten Aspekte im Vordergrund.
( Quelle: Forschungsbericht Uni Leipzig)
Dieser zwanglos aus dem Gesetz abzuleitenden Lösung wird nun immer wieder die Behauptung entgegengehalten, sie sei mit dem Verbot der Folter durch das Grundgesetz sowie durch internationale Konventionen nicht zu vereinbaren.
( Quelle: Die Zeit (51/2004))