Ist die Versetzung - etwa wegen unzumutbarer Entfernungen oder deutlich schlechterer Verkehrsanbindungen - mit erheblichen Nachteilen für den betroffenen Arbeitnehmer verbunden, sind die gegenseitigen Interessen abzuwägen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Denn auf dieser Grundlage wird abzuwägen sein, ob Fahrlässigkeit bei den Veranstaltern liegt oder ob, wie Annett Szabò es sieht, die Gerüstbaufirma verantwortlich ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2003)
Somit gilt es, vor jedem Einsatz abzuwägen, welche Knarren, Rüstungsteile und Granaten auf die Reise mitgenommen werden sollen, die unter anderem nach Alaska, Kuba und Europa führen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2005)