Wer für Riester-Verträge privat einen Mindestbetrag aus seinem versteuerten Einkommen abzwackt, erhält für sich und seine Kinder Zulagen und Steuererstattungen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.12.2001)
Sondern auch, weil sich der Fiskus an jedem Kaufakt bedient und seinen Teil abzwackt - vor allem über die Mehrwertsteuer.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.07.2005)