Die Begründung in diesem Fall lautete, dass die ad-hoc-Meldungen nicht als konkrete Ursache für die Kauf-Entscheidungen anzusehen seien.
( Quelle: Netzeitung vom 02.10.2002)
Ähnlich verhalte sich der Kurs nach Bekanntgabe von negativen Meldungen, den so genannten ad-hoc-Meldungen des börsennotierten Unternehmens für die Anleger.
( Quelle: )