Im Prozeß um aidsverseuchte Blutkonserven hat das Landgericht Göttingen einen Laborarzt zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Angeklagten im Pariser Prozeß um aidsverseuchte Bluter-Arzneien sehen sich "verantwortlich, aber ni cht schuldig" Das Urteil im Pariser Aidsprozeß ist schon gesprochen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)