Nach dem bayerischen Gesetz über das Meldewesen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften einzelner Einwohner erteilen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Beide haben ja auch akademische Grade.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2004)