akademische Grade

  1. Nach dem bayerischen Gesetz über das Meldewesen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften einzelner Einwohner erteilen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Beide haben ja auch akademische Grade. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2004)