Kreutz wies die Kritik zurück: Linssen werde aus eigener Erfahrung nicht bestreiten können, daß es sich beim Wein um ein alkoholisches Rauschgetränk handle.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Gericht soll entscheiden, ob ein mit Zuckerzusatz gebrautes alkoholisches Getränk Schwarzbier genannt werden darf.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.12.2003)