alleinlebender

  1. Geis verweist darauf, daß die Sozialhilfe "subsidiär" sei, also auch ein alleinlebender Sozialhilfeempfänger beispielsweise die Zuwendungen eines reichen Onkels angeben müsse, was zur Minderung seiner staatlichen Unterstützung führen werde. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)