allg.
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Hinzu kommt folgende ganz allg. Gerechtigkeitserwägung, die sich die Bekl. entgegenhalten lassen muß:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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Im allg. wird man zwar von dem Datum des Empfangsbekenntnisses ausgehen und es als Zustellungstermin annehmen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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