Den Preis, den Amerika zahlt, zahlt es im Namen aller friedliebenden Länder, einschließlich Israels, die nicht bereit sind, sich den Extremisten zu beugen, die Gott zur Begründung ihrer mörderischen Aktivitäten anführen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.09.2001)
Der abtrünnige Offizier soll als Nummer zwei der islamistischen Salafisten-Gruppe für Predigt und Kampf (GSPC) die Geiselnehmer im Grenzgebiet zwischen Algerien und Mali anführen, wie algerische Zeitungen berichteten.
( Quelle: ZDF Heute vom 19.08.2003)
Die Erkenntnis, dass Spritverbrauch und Kfz-Emissionen seit ihrer Einführung gesunken sind, wird in diesem Zusammenhang die Koalition als Argument anführen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Wer einen Krieg gegen den Irak befürwortet, muss dafür gute Gründe anführen, besonders dann, wenn er zuvor von einem Krieg überhaupt nichts wissen wollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2003)
Schließlich kann der Hersteller ja zur Begründung anführen, dass das Getriebe für das Funktionieren des Autos maßgeblich ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.02.2004)
Von den Melsungern weiß Ludewig bisher nur, daß sie "einen guten Lauf haben" und die Tabelle der Bezirksoberliga Kassel anführen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Verbraucherministerin Renate Künast soll bei einer vorgezogenen Bundestagswahl die Berliner Grünen im Wahlkampf anführen.
( Quelle: Tagesschau vom 20.06.2005)
Ob er jedoch mit Leidenschaft ein rot-grünes Zukunftsbündnis anführen und es als attraktives bundesdeutsches Modell entwickeln könne, gilt als wenig wahrscheinlich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Reimbold, der die deutsche Männer-Nationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft in Malaysia in wenigen Wochen anführen wird, kann sich den Wechsel ins Profilager deshalb so leicht nicht machen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.09.2002)
Als so genannten einfachen Zeitmietvertrag bezeichnet man jene Verträge, in denen die Parteien lediglich eine feste Laufzeit vereinbaren und keine Gründe für diese Befristung anführen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.09.2001)