anfinden

  1. Die genannten Eigenschaften sind so allgemein, daß sie sich einerseits bei vielen Menschen beliebiger Geburtsdaten anfinden lassen, während sie andererseits bei den "Waagemenschen" durchaus nicht kommen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Sollte sich nennenswertes Eigentum anfinden, wird der Erlös daraus an die Gläubiger vergeben. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.04.2005)