Sollte der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung eingeführt werden, würden sich die Verlage in Zukunft genau überlegen, ob sie weiter im gleichen Umfang Beiträge von freien Mitarbeitern übernehmen können.
( Quelle: Die Welt 2001)
Urheberrecht: Mit dem neuen Urhebervertragsrecht erhalten alle, die für kreative Leistungen als Urheber - zum Beispiel als Autor - keine angemessene Vergütung erhalten haben, grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung.
( Quelle: )
"Es geht immer um eine angemessene Vergütung der Urheber", argumentiert die Gema, "und nicht um die Unterscheidung von ernster und unterhaltender Musik."
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Der Freistellungsauftrag sei ein "klassischer, privater Auftrag des Kunden", für den sie eine angemessene Vergütung fordern könne.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Gegen diese Art des Dumping-Vertrages will die Bundesregierung nun mit einem Gesetz vorgehen, dass den Urhebern - vor allem Autoren und Übersetzer - ein Recht auf "angemessene Vergütung" garantiert.
( Quelle: Die Welt 2001)
Sollte es der ARD dank seiner Beratertätigkeit gelingen, bei den in diesem Jahr anstehenden Verhandlungen die Rechte an der Fußball Bundesliga zu erwerben, steht dem einstigen Sat-1-Sportchef noch mal eine "erfolgsabhängige, angemessene Vergütung" zu.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Als Motor dieser Entwicklung gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Es garantiert allen Betreibern einer Solaranlage, ihren Strom gegen eine angemessene Vergütung ins örtliche Netz einspeisen zu dürfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2002)
Das Erneuerbare Energien Gesetz billigt Stromerzeugern eine angemessene Vergütung zu.
( Quelle: Die Welt Online vom 26.03.2003)
Lineare Tarife, angemessene Vergütung für privat erzeugten Strom aus Windkraft- und Sonnenenergieanlagen und ein Aufbrechen der Monopole im Energiebereich sollen der Klimakatastrophe vorbeugen helfen.
( Quelle: TAZ 1990)
Seit 2002 haben Urheber einen Rechtsanspruch auf "angemessene Vergütung" für die Nutzung ihrer Werke.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.03.2005)