angemessene Vergütung

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  1. Die Neuregelung sieht einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung vor, die durch Tarifverträge gesichert sein soll. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2001)
  2. Eine angemessene Vergütung kann ihnen doch wohl niemand neiden. ( Quelle: Junge Welt vom 11.05.2001)
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