Die Neuregelung sieht einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung vor, die durch Tarifverträge gesichert sein soll.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2001)
Eine angemessene Vergütung kann ihnen doch wohl niemand neiden.
( Quelle: Junge Welt vom 11.05.2001)