angemessenen

  1. Die Frage nach dem Schuldigen und die Frage nach der angemessenen Strafe müssen getrennt beantwortet werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.07.2004)
  2. Rund 5,4 Milliarden Euro hätten Bund und Länder nach Auffassung des Instituts 1998 zusätzlich in die Hochschulen investieren müssen, um einen angemessenen Stand zu erreichen. ( Quelle: Spiegel Online vom 07.04.2002)
  3. Zum Schutz von Minderheitsaktionären sieht das Aktiengesetz einen angemessenen Ausgleich vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Parallel zu den Ausgleichsverhandlungen von RWE/Vivendi mit dem Senat müßten deshalb die Anstrengungen im Unternehmen selbst zur Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite erhöht werden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  5. Er empfindet Stolz auf seinen Beruf, verlangt aber auch angemessenen Lohn; sein Sinn für Gerechtigkeit ist wach und empfindlich. ( Quelle: Die Zeit (02/2003))
  6. Eine Resolution des Senats ermächtigt Bush, alle erforderlichen und angemessenen Kräfte gegen Länder, Organisationen und Personen einzusetzen, die nach seiner Entscheidung die terroristischen Angriffe geplant, autorisiert oder unterstützt haben. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Begründung: Der Erbvertrag sei mit einem Heimvertrag gekoppelt, bei dem aber Leistung (materieller Gewinn der Diakonie) und Gegenleistung nicht wie im Heimgesetz gefordert in einem angemessenen Verhältnis stünden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Die Preise für die Speisen reichen von zwischen fünf und sechs Mark für Suppen über zwölf bis 15 Mark für kleinere Speisen wie Toasts oder Vesperplatte bis zu durchaus angemessenen 20 bis 30 Mark für Fleisch- und Fischgerichte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  9. Es muß nur gewährleistet sein, daß auch andere Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, chancengleich und zu angemessenen Konditionen ihre Programme anbieten können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Zum einen war dies die Balance zwischen einer angemessenen Zeitspanne für die Ermittlung des offiziellen Wahlresultats und einer angemessenen Zeitspanne zu seiner Anfechtung. ( Quelle: DIE WELT 2000)