Da hielt der Ministerpräsident die Beförderung im Eisenbahnwagen für angemessener, zumal sich jederzeit hinausposaunen läßt, sie sei umweltfreundlicher - und insofern sogar ein Fortschritt gegenüber dem Flug des Ministerrats nach Dresden im Jahr 1993.
( Quelle: FAZ 1994)
Den erwachsenen Kindern müsse ein "angemessener eigener Unterhalt verbleiben", betonte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsbegründung.
( Quelle: Die Welt vom 08.06.2005)
Bis zur Herstellung angemessener Bilanzstrukturen müssen privatisierungsfähige oder sanierungswürdige Unternehmen weiter durch Liquiditätshilfen flüssig gehalten werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Anschluss statuiert der Papst im Sendschreiben: 'Der Markt verlangt, dass er von den sozialen Kräften und vom Staat in angemessener Weise kontrolliert werde, um die Befriedigung der Grundbedürfnisse der gesamten Gesellschaft zu gewährleisten.'
( Quelle: Spiegel Online vom 15.07.2003)
Wenn sich Krausser auf der gedanklichen Höhe von Novalis und Hoffmann bewegt, klingt seine Sprache paradoxerweise angemessener und selbstverständlicher als bei der Schilderung von Alltäglichem.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Kontrolleur, sagt Norbert Schneider, das wäre schon eher "ein angemessener Begriff, wenn es wirklich etwas präzise zu kontrollieren gäbe".
( Quelle: Die Zeit (22/1997))
Der Kanzler zieht am Wochenende aus dem ehemaligen Staatsratsgebäude am Schlossplatz 1 in das neue Kanzleramt in der Willy-Brandt-Straße 1, was einem sozialdemokratischen Regierungschef wohl angemessener ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2001)
Haydn hat hier ähnliche, vielleicht noch kunstvoller angelegte Effekte als in seiner Paukenschlag-Symphonie eingebaut, vor deren angemessener Realisierung die Musiker offenbar zurückschreckten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2002)
F: Denken Sie nach allen Erfahrungen der vergangenen Jahre, daß sich die Staatsanwaltschaft in angemessener Form der Sache annehmen wird?
( Quelle: Junge Welt 2000)
Paragraph 556a des Bundesgesetzbuches, der Mieter vor sozialen Härtefällen schützen soll, sehe schließlich ausdrücklich vor: "Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann."
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)