Obgleich die Asmara-Chemie seinerzeit eingestehen mußte, über keine, nach dem Atomgesetz erforderliche Umgangsgenehmigung für das angeforderte, im Bereich der "Waffentauglichkeit" angesie delte Uranoxyd zu verfügen, gab die NUKEM das Material frei.
( Quelle: TAZ 1988)