anlaß-
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Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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VOß: Bayern ermittelt nach Vereinbarung der deutschen Kripochefs für alle Länder anlaß- und verfahrensunabhängig.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
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