anlassbezogen

  1. Zum einen hatte das Bundesfinanzministerium die Vorschriften zuletzt noch dahingehend präzisiert, dass ein Abruf der Daten nur anlassbezogen und zielgerichtet zulässig ist, und damit willkürlichem Ausspähen einen Riegel vorgeschoben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2005)
  2. Im übrigen wünscht man sich eine genauere Angabe über Zeitpunkt und Rahmen der Texte, um die Aussagen zeit- und anlassbezogen präziser erschließen zu können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2001)