anschaffungsnahem

  1. Die Aufwendungen dürfen nicht zu anschaffungsnahem Aufwand führen, daß heißt, sie dürfen in den ersten drei Jahren nach Erwerb oder Bau des Gebäudes nicht 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)