Weiterhin sind antragsberechtigt Sinti und Roma, Zwangssterilisierte, geistig Behinderte, Mischlinge im Sinne der Nazi-Terminologie, also Menschen, deren Vorfahren sowohl eine jüdische als auch eine christliche Linie hatten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Später wurde der Antrag vom Vereinsvorstand bestätigt, da die Fußballsparte nicht antragsberechtigt ist.
( Quelle: Abendblatt vom 17.12.2004)