Das sind keine obszönen Anrufe, sondern anwaltschaftliche Ermittlungen über das Privatleben des Präsidenten!"
( Quelle: BILD 1997)
Hat man sich also entschlossen, anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so darf der Rechtsanwalt für die erste Beratung eine Gebühr zwischen 30 und maximal 350 Mark nehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)