anzuhebendes

  1. Über einen Kinderfreibetrag von mindestens 7 200 Mark hinaus müßte ein anzuhebendes Kindergeld gezahlt werden. 200 Mark für die ersten beiden Kinder, 300 Mark für alle weiteren - gegen die von der Koalition beschlossenen Beträge ist nichts einzuwenden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)