anzuwenden

  1. Und es verpflichtet seither jede Regierung, jeweils im Januar Auskunft zu geben, welche Instrumente die amtliche Wirtschaftspolitik anzuwenden gedenkt, um durch aktives Steuern und Gegensteuern im gesetzlich markierten Konjunktur-Korridor zu landen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.01.2003)
  2. Das BFH-Urteil vom 28. März 1995 ist deshalb über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. Januar 1996, Bundessteuerblatt 1996 I Seite 37). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Zusatzangebote wie Teilungsstunden oder Arbeitsgemeinschaften sind "nachrangig anzuwenden". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Auf den Umfang der Haftung sind die Grundsätze des Schadensersatzrechts anzuwenden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Die "revolutionären Grundsätze" auf die nationalen Besonderheiten anzuwenden ist Gramsci wie keinem anderen Theoretiker des Leninismus gelungen. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  6. Doch der Vorschlag der IG Metall, die im Osten geltende Härtefallklausel auch im Westen anzuwenden, zeigt, daß bei den Arbeitnehmervertretern längst nicht nur Dogmatiker und Klassenkämpfer sitzen. ( Quelle: Welt 1997)
  7. Der Regierung mußte eine "Notstation für kranke Banken" errichten, um die Gefahr von Kettenreaktionen anzuwenden, mit unbegrenzten Staatsgarantien für Bankverpflichtungen und Kundeneinlagen sowie hohen Zuschüssen. ( Quelle: Welt 1996)
  8. Diese Rechtsvorschrift ist anzuwenden, da Rechtsanwälte mit Niederlassungs- bzw. Zweitbürogenehmigung auf dieser Rechtsgrundlage tätig sind. Für Rechtsweg und Rechtsmittel ist § 194 des Rechtsanwaltsgesetzes hinzuzuziehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. "Es ist nicht überall zu rechtfertigen, bei kleinen Betrieben dieselben Vorschriften anzuwenden wie bei einem Großkonzern", sagte Verheugen bei der Präsentation eines Rahmenprogramms. ( Quelle: Die Welt vom 11.11.2005)
  10. Bereits bei der heutigen mündlichen Verhandlung deutete die Senatsvorsitzende Katharina Deppert an, bestimmte Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes könnten dafür sprechen, die Frist auch beim Online-Kauf anzuwenden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 30.09.2004)