Denn die dürfen jetzt Preisnachlässe für apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren und gezielt Werbung für diese Produkte machen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2004)
Bewegung herrscht auch im Bereich der apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtigen Mittelchen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.12.2003)