Es genügt, wenn das Ausbildungspersonal über arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse verfügt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.05.2003)
Im Zeitalter der Informationsgesellschaft bedürfe es auch einer Regelung zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung der Telearbeit.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)