arbeitsbereit

  1. Auch wenn der Arbeitnehmer zumindest in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und sich arbeitsbereit und arbeitsfähig halten muss, werden Zeiten der Rufbereitschaft allgemein der Ruhezeit zugerechnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)
  2. Als wollten sie sagen: "Wir sind arbeitsbereit." ( Quelle: Die Zeit (08/2003))