Arbeitslosenversicherung: Mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist man auch arbeitslosenversichert, was schon das erste Mal Bedeutung haben kann, wenn man nach der Ausbildung vom Arbeitgeber nicht übernommen wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bezahlt wird weniger als die Hälfte des Normallohnes, arbeitslosenversichert sind diese Jungarbeiter nicht.
( Quelle: TAZ 1996)