arbeitsorganisatorisch

  1. Da die arbeitsorganisatorisch verstandene persönl. Abhängigkeit über die soziale Schutzbedürftigkeit des ArbN (wie gezeigt) wenig aussagt, scheint die persönl. Abhängigkeit als Arbeitnehmermerkmal überflüssig zu sein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)