arbeitsrechtl

  1. Es muß vielmehr eine dem erwähnten französischen Rechtsinstitut entsprechende "unite economique et sociale" dazukommen, eine Arbeits- und Lebenseinheit, die innerhalb des Unternehmensverbundes eine arbeitsrechtl. Organisationseinheit konstituiert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Notwendigkeit einer solchen Abrechnungsregelung folgt aus der arbeitsrechtl. Zulässigkeit von Auslösungspauschalen einerseits und der steuerrechtl. Pauschalierung entsprechender Beiträge andererseits. Tarifvertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Insoweit verstoße die Bekl. auch gegen den arbeitsrechtl. Gleichbehandlungsgrundsatz. Obwohl auch diesen jeweils nur wenige Mitarbeiter unterständen, erhielten nämlich der Leiter des Südosteuropaprogramms, der Leiter der Abt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Dieser Weg ist gesetzesnäher, aber vor allem auch plausibler, als von einer von medizinischen Erkenntnissen abweichenden arbeitsrechtl. Schwangerschaftsdauer auszugehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)